Informationen zur Briefwahl
Die Wahlteilnahme an der Bundestagswahl und der Landratswahl ist per Urnen- und Briefwahl möglich.
Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, das ist Freitag, der 21.Februar 2025, 18:00 Uhr (nur in Waldsee), bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Im Falle plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, in Waldsee (Ludwigstr. 99) gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen so frühzeitig beantragt werden, dass der von der Wählerin bzw. dem Wähler gekennzeichnete Stimmzettel rechtzeitig wieder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, spätestens am Tage der Wahl bis 16 Uhr, eingeht. Der Wahlbrief kann auch am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige Handhabung der Stimmabgabe.
Hinweis:
Wenn für die Hauptwahl am 23.02.2025 Briefwahl beantragt wird, werden für evtl. Stichwahlen am 16.03.2025 automatisch Briefwahlunterlagen zugestellt.
Das Briefwahlbüro im Rathaus Waldsee, Zimmer E.13, hat wie folgt geöffnet:
Wahlsonntag, 23.02.2025 (nur in WALDSEE):
08:00 – 15:00 Uhr
Bei telefonischen Rückfragen stehen Ihnen wir Ihnen unter den Telefonnummer 06236 4182 -313 gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch immer online unter www.vg-rheinauen.de/wahlen