Rückstau von Abwässern - so schützen Sie sich vor Schäden

Rückstau von Abwässern - so schützen Sie sich vor Schäden

Bei extremen Regenfällen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr vollständig aufnehmen.
Der Grund dafür ist die Tatsache, dass öffentliche Abwasserkanäle aus wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden können und müssen, dass jedes Niederschlagsereignis einwandfrei abgeleitet werden kann. Grundlage für die Bemessung der Kanaldimensionen ist daher ein sogenannter Bemessungsniederschlag. Dieser kann jedoch immer wieder durch einzelne extreme Niederschlagsereignisse übertroffen werden.
In unserer allgemeinen Entwässerungssatzungen ist daher festgelegt, dass sich jeder Anschlussnehmer selbst gegen Rückstau zu schützen hat. Dabei gilt die in der Satzung festgesetzte Rückstauebene, die mit der Straßenoberflächenkante identisch ist.
 
Im Fall eines Rückstaus steigt der Abwasserspiegel in den Kanalstrecken und Revisionsschächten bis zur Rückstauebene und drückt in die Hausanschlusskanäle – über Entwässerungsleitungen werden tieferliegende Gebäudebereiche (meist Kellerräume) „geflutet“.
Alle Ablaufstellen, die unterhalb dieser Rückstauebene liegen, müssen gesichert werden, um einen Schaden durch das im Rückstaufall durch diese Ablaufstellen eindringende Wasser zu vermeiden.
Vor allem Boden und Wände der Kellerräume werden im Rückstaufall durch das eindringende Wasser beschädigt. Aber auch Einrichtungsgegenstände, die sich in den unter der Rückstauebene liegenden Räumen befinden werden im Schadenfall in Mitleidenschaft gezogen.
 
Auch wenn es bisher in Ihrem Gebäude noch nie zu einem Rückstau kam, können Sie nicht  darauf vertrauen, dass ein Rückstau für immer auszuschließen ist. So kann zum Beispiel auch durch größere Fremdkörper oder Rohrbruch ohne ein extremes Niederschlagsereignis ein Rückstau eintreten.

  • Eine Rückstausicherung für Bodenabläufe und Abwasserleitungen im Keller besteht nach DIN EN Normen aus zwei Komponenten:
    Einem automatischer Verschluss (zum Beispiel Klappe oder  Ballstau), der bei Gegenstrom aus der Kanalisation automatisch schließt
    und einem Notverschluss, der von Hand geschlossen und im Notfall oder bei längerer Abwesenheit  betätigt werden kann. Diese Sicherung trägt den Namen “Rückstaudoppelverschluss”.

Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Siphons zum Beispiel an Waschbecken im Keller mit entsprechenden Rückstaudoppelverschlüssen zu versehen. Bei der Auswahl eines Rückstauverschlusses ist darauf zu achten, dass  der für den jeweiligen Einsatzzweck vorgeschriebene Verschluss verwendet wird. So werden in der DIN EN Norm 13564 und Restnorm DIN 1986-100 die Anforderungen an Rückstauverschlüsse einerseits für fäkalienfreies und für fäkalienhaltiges Abwasser andererseits geregelt.
Ein Rückstauverschluss funktioniert nur für Abwasserläufe, auf die Sie vorübergehend verzichten können und wenn ein freies Gefälle zur Kanalisation besteht. Des weiteren muss nach der DIN-Norm der “Benutzerkreis” der Anlage klein sein. Diese Lösung eignet sich also hauptsächlich für Einfamilienhäuser mit wenigen Ablaufstellen im Keller.
 
Es muss außerdem gesichert sein, dass Abwasser aus höherliegenden Geschossen abfließen kann.
Ein Fehler, der oftmals im Zusammenhang mit Rückstauverschlüssen gemacht wird, ist die zentrale Absicherung von innerhalb und außerhalb des Gebäudes liegenden Ablaufstellen über einen einzelnen Rückstauverschluss. Im Fall eines Starkregens staut sich das Regenwasser am außen liegenden Ablauf an und dringt zum Beispiel durch die Kellertüre in das Gebäude ein. Da das Wasser im Keller durch die geschlossene Rückstausicherung nicht abfließen kann, richtet es hier großen Schaden an.
 
Rückstauverschlüsse sind nach DIN EN 13564 zwei Mal jährlich zu warten und zu reinigen und monatlich auf ihre Betriebsbereitschaft zu überprüfen.
Falls oben genannte Bedingungen  nicht erfüllt werden können, sollte zum sicheren Schutz vor Rückstauschäden eine Hebeanlage installiert werden. Eine Abwasserhebeanlage hebt das Abwasser über die Rückstauebene an und führt es der Kanalisation zu. Durch dieses Anheben über die Rückstauebene wird nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren ein Eindringen von Wasser aus dem Kanal in die unterhalb der Ebene liegenden Räume dauerhaft und sicher vermieden.
Somit wird durch eine Hebeanlage ein größerer Schutz gegen Rückstau erzielt und ist in vielen Fällen die sicherste Variante, um einen Rückstauschaden zu vermeiden.
Auch bei einer Hebeanlage ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass die Funktionstüchtigkeit dieser Anlagen durch regelmäßige Wartung und eine monatliche Prüfung der Anlage gewährleistet ist.
Die Wartungsintervalle für Hebeanlagen sind in der DIN EN 13564 geregelt. Darin wird eine monatliche Funktionsprüfung gefordert. Des weiteren sollen bezüglich der Gebäudenutzung folgende Wartungsintervalle eingehalten werden:

  • Gewerbebetrieb: vierteljährlich
  • Mehrfamilienhaus: halbjährlich
  • Einfamilienhaus: jährlich

Sprechen Sie mit einem Fachhandwerksbetrieb über die Schutzmöglichkeiten vor Rückstauschäden. Er kann Ihnen qualifizierte Auskunft darüber geben, welche Rückstauschutzvorrichtung Ihrem Gebäude den optimalen Schutz bietet.

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