HH-Entwurf VG Rheinauen

Entwurf des Haushaltsplanes für die VG Rheinauen

Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Rheinauen können Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen einschließlich Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Rheinauen ab dieser Bekanntmachung (08.12.23) innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Verbands-gemeindeverwaltung Rheinauen, z.Hd. Frau Buschlinger, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, schriftlich einreichen (§ 97 Abs. 1 Gemeindeordnung) oder auch während der üblichen Öffnungszeiten persönlich abgeben (in diesem Fall bitte telefonisch einen Termin vereinbaren). Vorschläge können auch auf elektronischem Wege unter haushalt@vg-rheinauen.de eingereicht werden.

Der Verbandsgemeinderat Rheinauen wird vor seinen Beschluss über die Haushaltsatzung die fristgemäß eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Selbstverständlich können Sie den Haushalt auch in gedruckter Form in unserem Dienstgebäude Ludwigsstraße 99, 67165 Waldsee (Zimmer 2.13) einsehen. In diesem Fall bitte telefonisch einen Termin vereinbaren.

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