Nahverkehr in der VG Rheinauen
ÖPNV
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) spielt in Rheinland-Pfalz eine große Rolle. Das gesamte Bundesland ist durch die Verkehrsverbünde mit Straßenbahn, S - Bahn und Bus vernetzt.
Es gibt insgesamt fünf rheinland-pfälzische Verkehrsverbünde.
Zuständig für die Verbandsgemeinde und Ihre Ortsgemeinden ist der Verkehsverbund Rhein-Neckar.
Hier finden Sie eine Fahrplanauskunft und weitere Informationen zum ÖPNV.
Ruftaxi
Die Verbandsgemeinde Rheinauen beitreibt u.a. eine Ruftaxiverbindung zwischen der Stadt Speyer und den beiden Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee durch das Taxiunternehmen Merl.
Des Weiteren beitreibt die Ortsgemeinde Neuhofen eine Ruftaxiverbindung zwischen Rheingönheim, Neuhofen, Limburgerhof, Waldsee und Otterstadt durch die Taxi-Zentrale Ludwigshafen e.V.
Die Ortsgemeinde Altrip betreibt die Ruftaxiverbindung zwischen Altrip und Rheingönheim.
Hiermit soll der Linienverkehr von Bussen sinnvoll ergänzt und vor allem in den Abendstunden zusätzlich ausgeweitet werden.
Wir weisen explizit darauf hin, dass Fahrten zwischen den Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee nicht durchgeführt werden dürfen.
Für das Ruftaxi gibt es einen Fahrplan.
Im Gegensatz zum Linienverkehr, wo veröffentlichte Fahrten immer stattfinden, fährt das Ruftaxi nur bei vorheriger Bestellung. Diese Vorbestellung muss spätestens 30 Minuten vor der gewünschten Abfahrt erfolgen.
Telefon zur Bestellung des Ruftaxi Waldsee: 06232 2 47 74 oder 7 07 07.
Telefon zur Bestellung des Ruftaxi Neuhofen: 0621 52 52 52.
Telefon zur Bestellung des Ruftaxi Altrip: 06236 29 04 oder 0171 5118310
Hier finden Sie den Fahrplan der Ruftaxis:
http://fahrplanauskunft.vrn.de/vrn/XSLT_TTB_REQUEST?language=de
Einfach den Ort oder die entsprechende Linie eingeben:
Linie 5971 / Rheingönheim – Neuhofen – Limburgerhof – Waldsee – Otterstadt
Linie 5972 / Speyer – Otterstadt – Waldsee
Linie 1002 / Altrip - Rheingönheim
Tarif + Beförderungsbedingungen der Ruftaxis
Linie 5971 + 5972
Es gilt ein besonderer Ruftaxi-Tarif:
1. Fahrpreis pro Person und einfache Fahrt gemäß Wabentarif für VRN-Einzelfahrschein-Erwachsene.
2. Jahres- und Halbjahreskarten des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) werden ohne Zuzahlung anerkannt. Andere Fahrausweise und Freifahrberechtigungen haben keine Gültigkeit. Die VRN-Mitnahme-Regelungen bei einem Teil der Jahreskarten gelten nicht.
3. Der Fahrer trägt jede Fahrt und jeden Fahrgast in eine Fahrtenliste ein. Die Nummern der Jahres-/Halbjahreskarten, sowie das ausstellende Verkehrsunternehmen sind vom Fahrer auf der Fahrtenliste zu vermerken. Die Angaben sind vom Fahrgast durch Unterschrift zu bestätigen.
BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
- Das Ruftaxi fährt nur zu den im Fahrplan genannten Zeiten, es bedient die im Fahrplan genannten Haltestellen
- Das Ruftaxi fährt nur nach vorheriger Bestellung.
- Anforderung bis spätestens 30 Minuten vor der planmäßigen Abfahrtszeit unter der jeweils veröffentlichten Telefonnummer.