Förderungen

Förderungen

Umweltförderrichtlinien

  • der Ortsgemeinde Otterstadt:
    PDF Downloads:              Richtlinie             Übersicht              Antrag
  • der Ortsgemeinde Waldsee:   
    PDF Downloads:              Richtlinie             Übersicht              Antrag

WICHTIGER HINWEIS
Gemäß den Richtlinien werden Maßnahmen nur gefördert, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach Maßnahmenbeginn (=Auftragsbestätigung/Materialbestellung) beantragt wurden.


Um die Kosten und nötige Investitionen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen bieten Bund und Länder verschiedene Förderungen.

Wer kann diese Förderungen beantragen?

  • Kommunen
  • Unternehmen und Gewerbe
  • Vereine und Verbände
  • Privat Haushalte

Was wird gefördert?

  • Investition in nachhaltige Energieversorgung
  • Investitionen in energetische Gebäudesanierung
  • Investitionen in die klimafreundliche Mobilität
  • Investitionen in Hitze- und Dürrevorsorge
  • Sonstige Maßnahmen zur Klimawandelanpassung

Wo können diese Förderungen beantragt werden?

Bund:

  • BaFa – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – www.bafa.de
  • KfW – Kreditanstalt für Wideraufbau - www.kfw.de
  • ZUG – Zukunft – Umwelt –Gesellschaft gGmbH www.z-u-g.org

Land:

  • ISB - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz www.isb.rlp.de

Wer fördert wen?

 

BaFa

KfW

ZUG

ISB

Kommunen

x

x

x

x

Unternehmen und Gewerbe

x

x

 

x

Vereine

x

x

 

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Privat Haushalte

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x

 

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Schon gewusst?

Auch für die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften bei Windenergie an Land kann gefördert werden: BAFA - Energie - Förderwegweiser Energieeffizienz


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