Bebauungsplan "Mitte B" der Ortsgemeinde Otterstadt


Vollzug des Baugesetzbuches;
Ortsgemeinde Otterstadt, Bebauungsplan „Mitte B“

Hier: Bekanntmachung der Offenlage – Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mitte B“ beabsichtigt die Gemeinde auch für ein weiteres Gebiet die bestandsorientiere, planerische und rechtliche Grundlage für die Sicherung der bestehenden, schützenswerten städtebaulichen Situation und den Erhalt des Ortsbildes im zentralen Bereich von Otterstadt zu schaffen, sowie verträgliche Erweiterungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten im Gebäudebestand zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf das im Jahr 2019 erstellte Ortsentwicklungskonzept verwiesen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgendes Straßenquadrat: teilweise Linden-, Kapellen und Speyerer Straße.  Die Fläche des Bebauungsplanes umfasst ca. 9,5 ha und liegt innerhalb der Ortslage. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich abschließend aus dem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mitte B“ (ohne Maßstab).

 

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) in der Zeit

vom 22.07.2024 bis einschließlich 25.08.2024

zu jedermanns Einsicht sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen aus. Ergänzend bereitgestellt werden die Abwägungsunterlagen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 18.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023.

Die Einsichtnahme ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee während der üblichen Dienststunden (Montag – Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Zusätzlich werden die Unterlagen während des genannten Zeitraumes auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rheinauen unter https://www.vg-rheinauen.de/leben-in-der-vg/bauen-wohnen/bauleitplaene-offenlage/ veröffentlicht.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse m.marek@modusconsult.net und/oder nadine.ruttinger@vg-rheinauen.de gesendet werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der im Internet veröffentlichten bzw. bei der Verbandsgemeinde Rheinauen ausgelegten Unterlagen:

  • Überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen (Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB), Stand Mai 2023

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift),
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Otterstadt, 01.07.2024

gez.
Zimmermann
Ortsbürgermeister

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