Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen der Beteiligung der Öffentlichkeit vor:
1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
In der 1. Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürger/Innen frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Hierzu werden die Pläne im Rathaus öffentlich ausgelegt. Der Zeitraum der Offenlage der Unterlagen wird ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ein Planentwurf für das weitere Planverfahren ausgearbeitet. Eine individuelle Benachrichtigung der Bürger, wie mit ihren Hinweisen und Anregungen im weiteren Planungsprozess umgegangen wird, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
2. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
In der 2. Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorgebracht werden.
Die Anregungen werden ausgewertet und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Ausschüsse wägen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheiden über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung.
Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt. Da die Entscheidungsprozesse oft eine einige Monate dauern oder nach wesentlichen Änderungen des Plans eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich ist, kann zwischen dem Vorbringen der Einwendungen und dem Antwortschreiben eine gewisse Zeit vergehen. Eine zeitnahe inhaltliche Antwort auf die Anregungen kann daher nicht immer erwartet werden.
Anregungen
Anregungen zu den laufenden Verfahren können innerhalb des Auslegungszeitraums bei der Verbandsgemeinde Rheinauen schriftlich oder mündlich vorgebracht werden:
Verbandsgemeindegemeinde Rheinauen
Abt. 4 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Ludwigstr. 99
67165 Waldsee
Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Bereits rechtsverbindliche Bebauungspläne der einzelnen Ortsgemeinden finden Sie im Geoportal RLP.