E-Pass

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Mit dem E-Pass bzw. dem vorläufigen Reisepass können Sie sich im Ausland ausweisen (Einreisebestimmungen: siehe www.auswaertiges-amt.de) Ein abgelaufener Reisepass bzw. vorläufiger Reisepass kann nicht mehr verlängert werden.


    Sie können den E-Pass oder den vorläufigen Reisepass bei demjenigen Einwohnermeldeamt beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Der E-Pass und auch der vorläufige Reisepass müssen persönlich beantragt werden.


    Seit dem 01.11.2007 werden bei der Beantragung eines E-Passes durch Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, zusätzlich Fingerabdrücke der beantragenden Person abgenommen, welche im integrierten Chip des E-Passes gespeichert werden.


    Die Herstellungsdauer beträgt ca. 3-4 Wochen. In Eilfällen ist es möglich den E-Pass, gegen eine erhöhte Gebühr, innerhalb von 2 Werktagen zu erhalten (Express E-Pass). Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie in der Regel sofort.


    Der E-Pass ist 10 Jahre gültig, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind, und 6 Jahre gültig, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.


    Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, gegen eine erhöhte Gebühr, einen 48-Seiten E-Pass (normalerweise 26 Seiten) zu beantragen.


    Wichtige Hinweise


    Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab dem 1. November 2007 nicht mehr zulässig. Eine vor dem 1. November 2007 vorgenommene Eintragung eines Kindes bleibt bis zum Ende der Geltungsdauer des Dokumentes gültig. Sofern ein Kind bereits vor dem 1. November 2007 in den elterlichen Reisepass eingetragen wurde, kann eine Aktualisierung des Kindereintrags durch Einbringung eines neuen Lichtbildes auch nach dem 1. November 2007 erfolgen.



    Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere
    Haben Sie Ihren Pass verloren oder wurde er gestohlen, so sind Sie verpflichtet, dies umgehend dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen.


    Beim Abholen des Reisepasses können Sie sich mit einer Vollmacht vertreten lassen.


    Ihr

    alter Reisepass oder Ihr vorläufiger Reisepass

    siehe auch:


    Ausweis,Pass

    Kinderreisepass

    Personalausweis

    Express-Reisepass

    Verlust von Ausweispapieren

     
    Anträge / Formulare
    • Personalausweis, alter Reisepass oder alter vorläufiger Reisepass, sofern kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann ist die Vorlage einer Geburtsurkunde, oder Heiratsurkunde erforderlich
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild, welches der neuen
      Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht
    • Bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr müssen die sorgeberechtigten Eltern den Antrag unterschreiben, oder die unterschriebene Einverständniserklärung und ihre eigenen Ausweisdokumente mitgeben. Bei alleinerziehenden Eltern muss der Sorgerechtnachweis vom Jugendamt und bei geschiedenen Eltern der Sorgerechtbeschluss vorgelegt werden
     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Welche Gebühren fallen an?

    22,00 € bis 59,00 €


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.